Taschenmesser im Handgepäck: Darf man ein Taschenmesser mit ins Flugzeug mitnehmen?

So gut wie jeder Messerfreund verreist von Zeit zu Zeit. Entweder privat, viele Menschen müssen aber auch regelmäßig beruflich verreisen. Soll dabei ein Taschenmesser im Handgepäck oder ein Taschenmesser im Koffer mitreisen, stellt sich deshalb die Frage, ob das bei Geschäftsreisen mit dem Flugzeug innerhalb Deutschland oder bei dem nächsten Flug in den Jahresurlaub ins Ausland überhaupt erlaubt ist?

Darf man seine besten Taschenmesser im Handgepäck mitnehmen oder bleibt selbiges besser daheim? Und gibt es dabei Unterschiede zwischen Modellen unterschiedlicher Marken? Darf beispielsweise ein Laguiole en Aubrac Taschenmesser mitfliegen, während ein japanisches Taschenmesser oder ein Modell aus dem Hause Böker daheim gelassen werden muss? Die Antworten auf all diese Fragen findest du im nachfolgenden Artikel.

Strengere Sicherheitsbestimmungen seit 9/11

Nach den Anschlägen von 11. September 2001 in New York wurden die internationalen Bestimmungen zur Mitnahme von Scheren, Messern und Flüssigkeiten in einer Flugzeugkabine neu überarbeitet. Bei diesen schlimmen Attentaten wurden beispielsweise Teppichmesser verwendet, um die Maschinen zu kapern. Als Konsequenz dieser Ereignisse wurde die gesetzlichen Regelungen zur Mitnahme von gefährlichen Gegenständen in der Fluggastkabine neu bewertet und drastisch verschärft.

Im Gegensatz zu Reisen mit dem Auto oder der Bahn, wo ein Taschenmesser im Koffer mitreisen darf, müssen vor einer Flugreise ins In- oder Ausland immer die aktuellen rechtlichen Gegebenheiten und Gesetze geprüft werden. Andernfalls könnten unangenehme rechtliche Konsequenzen und im schlimmsten Fall sogar eine Strafe die Folge unbedachten Handels sein. Denn wie heißt es doch hierzulande so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. So kann der Ärger schlimmstenfalls schon vor dem Abflug in Deutschland starten.

Die rechtlichen Rahmenbestimmungen bei Flugreisen in der EU

Die EU-Verordnung 185/2010 stellt den rechtlichen Rahmen zur Mitnahme von Messern in Luftfahrzeugen in allen EU-Länder dar. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser Verordnung durch das Bundesministerium des Innern, was auch für die “Innere Sicherheit” zuständig ist.

Nach der EU-Verordnung 185/2010 dürfen ausschließlich Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 6 cm mit in die Kabine genommen werden. Alle anderen Taschenmesser mit einer Klingenlänge größer als 6 cm müssen immer und ohne Ausnahme im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden. Mit dieser klaren und unmissverständlichen Vorgabe wäre doch dann eigentlich schon alles geregelt und ein Taschenmesser im Koffer dürfte kein Problem darstellen? Leider weit gefehlt!

Die Sicherheitsbestimmungen am Flughafen

Denn haben auch die Flughäfen bei der Umsetzung und Anwendung von Sicherheitsregeln ein Wort mitzureden und erlassen teilweise eigene Zusatzregeln, um die Sicherheit ihrer Gäste weiter zu erhöhen. Während beispielsweise am Flughafen Frankfurt/ Main genau die EU-Verordnung 185/2010 umgesetzt wird und Messer mit einer Klingenlänge bis 6 cm im Fluggastraum mitgenommen werden dürfen, agiert man am Flughafen Hahn ganz anders.

Hier wird die Umsetzung und Anwendung der EU-Verordnung so angepasst, dass Passagieren eine Mitnahme von Taschenmessern im Handgepäck grundsätzlich untersagt ist. Auch wenn die Klingenlänge 6 cm nicht überschreitet, darf das entsprechende Taschenmesser nur im Koffer transportiert werden. So findet sich auf der Website des Flughafens Hahn dann auch folgende Angabe: „Bitte beachten Sie, dass spitze Gegenstände wie Taschenmesser, Scheren, Werkzeuge etc. nicht im Handgepäck befördert werden dürfen“ (Stand September 2019).”

In München, Hamburg und Berlin ist die Situation dann so richtig unklar und stößt bei Reisenden des Öfteren auf Unverständnis. So wurden in der Vergangenheit bereits verordnungskonforme Taschenmesser mit einer Klingenlänge unter 6 cm bei der Sicherheitskontrolle des Handgepäcks abgewiesen.

Klarer fällt da die Aussage am Flughafen Stuttgart aus, der in seinen “Allgemeinen Gepäckbestimmungen” folgendes ausweist: “Spitze und scharfe Gegenstände sowie Messer, Scheren, Nagelfeilen, Verteidigungssprays, Haarsprays usw. dürfen nicht im Handgepäck transportiert werden.

Gerade bei Reisen ins Ausland sollte man zudem bedenken, dass hier die gleichen Probleme aufgrund eigener Flughafen-Regeln entstehen können. Gleichzeitig fällt es im Ausland meist schwerer, sich über offizielle Regelungen in Landessprache austauschen zu können. Genauso kompliziert erscheint es, sich über die Vorschriften eines jeden Flughafens einzeln und teilweise in Landessprache zu informieren.

Reisen in die USA und außerhalb der EU

Im direkten Vergleich dazu finden Reisende, die die USA als Reiseziel haben, alle wichtige Informationen auf einer übersichtlichen Website der Transport Security Administration. Ebenso fallen die Gesetze zur Mitnahme von einem Taschenmesser im Handgepäck ungleich klarer aus: Diese dürfen im Fluggastraum prinzipiell nicht transportiert werden.

Dafür stellt allerdings eine Mitnahme von Taschenmessern im Koffer keinerlei Problem dar. Hier dürfen auch Schwerter, lange Säbel oder sogar eine Schusswaffe wie eine Pumpgun legal mitreisen.

Wenngleich jedes Land außerhalb der Europäischen Union eigene Regeln zur Mitnahme von einem Taschenmesser im Handgepäck aufstellt, orientieren sich doch die meisten Nationen im Ausland an den aktuell geltenden Vorschriften der USA. So empfiehlt es sich auch hier, ein Taschenmesser im Koffer statt im Handgepäck zu transportieren.

Fazit

Zusammenfassend betrachtet lässt sich also festhalten, dass die Mitnahme von einem Taschenmesser im Handgepäck fast immer ein Risiko darstellt. Wenngleich die EU-Verordnung 185/2010 eigentlich eine Mitnahme von Taschenmessern im Handgepäck bis zu einer Klingenlänge von 6 cm erlaubt, ist es in der Realität viel mehr von den aktuellen Sicherheitsbestimmungen eines jeden Flughafens abhängig.

Aus diesem Grund empfehlen wir unbedingt, Stress und unnötige Diskussionen über die Anwendung eigentlich geltender Gesetze zu Beginn einer Flugreise von vornherein im Keim zu ersticken, indem du dein Taschenmesser im Koffer transportierst. In den USA und in den meisten Ländern außerhalb der Europäischen Union ist es zudem gänzlich untersagt, spitze und scharfe Gegenstände wie ein Taschenmesser im Handgepäck zu transportieren.

Schütze es dabei bestenfalls mit einem schnittfesten Sicherheitsetui aus Leder oder Hartplastik, denn im Koffer kann es beim Verladen schon mal etwas wilder zugehen. Es kann auch helfen, wenn du dein Taschenmesser im Koffer zwischen einigen dicken Pullovern einwickelst und es so vor Erschütterungen und Kratzern durch andere Gegenstände schützt.

Gerade hochwertige und teure solltest du keinesfalls im Handgepäck transportieren, denn spätestens beim Sicherheitscheck droht neben Diskussionen vor allem der Verlust deines geliebten Taschenmessers. An der Sicherheitskontrolle hast du keine Möglichkeit mehr, dein Taschenmesser in den Koffer umzupacken, sondern musst es notgedrungen und der Situation geschuldet bei den Beamten vor Ort lassen.

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