Wo ist Camping in Deutschland erlaubt?

Wo ist das Wild-Campen erlaubt in Deutschland? Egal ob Wald, Wiese oder Nationalpark, in Deutschland gilt zunächst die allgemeine Faustregel: Ohne Erlaubnis ist es verboten.

Zwar ist alles, was rechtlich nicht ausdrücklich verboten ist, erlaubt, doch ist aber dieser Grundsatz sehr irreführend, denn von Bundesland zu Bundesland gelten verschiedene Gesetze, Regelungen und Bußgelder.

Am Ende hast du eine Strafe von 1500€ am Hals, nur weil man sich im falschen Landesnaturschutzgesetz schlau gemacht hat, oder übersehen hat, dass der Wald doch ein Naturschutzgebiet ist.

Unser Tipp vorab:

Fragt einfach die zuständigen Förster oder den Eigentümer eures ausgesuchten Campingziels, ob eine Übernachtung im Zelt oder gar Wohnwagen möglich ist. Viele Landbesitzer sind meist sehr verärgert über zurückgelassenen Plastikmüll, Zigarettenstummel oder jedwede andere Verschmutzung.

Ein nettes Gespräch mit der verantwortlichen Person und ein gutes Umweltbewusstsein reichen meist schon aus, um nicht nur hohen Bußgeldern aus dem Weg zu
gehen, sondern gleichzeitig auch um vorab schon einen tieferen Einblick in das Ökosystem von einer ausgebildeten Fachkraft zu erhalten.

Ein sorgloser Campingabend und eine es dir dankende Umwelt wären die Folge, denn das richtige Verhalten beim Wild-Campen ist das A und O, in der Natur ist man nie allein!

Profi-Tipp:

Viele Besitzer sind selbst bis hierhin noch skeptisch, doch wenn ihr anbietet, euren Namen und eure Anschrift dem Verantwortlichen freiwillig anzugeben, falls Probleme auftreten sollten, wirft das ein gutes Licht auf euch und erhöht vor allem eure Chancen einer Zusage. Mit einem Foto vor und nach dem Camping vom Platz selbst, seid ihr dann endgültig auf der sicheren Seite.

Die rechtliche Lage

Die deutsche Rechtslage mag, was das Campen anbelangt, nicht immer eingängig und verständlich sein und doch kann sie für den einen oder anderen ein unangenehmes Bußgeld vorsehen. Wer sich mit dieser Thematik befasst, merkt schnell, dass es mit dem Aufschlagen eines Zeltes in freier Natur auf deutschem Grund und Boden noch lange nicht getan ist.

Hinzu kommt, dass jedes Bundesland zudem noch eigene Regulierungen hat, das macht es nicht einfacher. Was schlussendlich erlaubt ist und was nicht, schreibt das jeweilige Landes- beziehungsweise Bundesgesetz vor. Im folgenden haben wir die Regelungen der einzelnen Bundesländer für dich zusammengetragen:

Die Regelungen der einzelnen Bundesländer

1) Baden-Württemberg

Das Wild-Camping ist in Baden-Württemberg grundsätzlich nicht erlaubt. Hierzu steht im dazugehörigen Gesetzestextauszug aus dem Landesnaturschutzgesetz unter §44, dass das
Betretungsrecht „nicht das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, das Zelten oder das Feuermachen“ mit einbezieht.

2) Bayern

In Bayern kann es beim Campen durchaus schon zu dem einen oder anderen Bußgeld kommen. So sieht das bayrische Naturschutzgesetz verschiedene Strafen für das Aufstellen eines Wohnwagens oder eines Zeltes sowie für das eigentliche Campen darin vor.

Konkret wird hier das Abstellen eines Wohnwagens oder Zeltes mit mindestens 50€ und mit bis zu 500€ geahndet, wenn es sich um ein Naturschutzgebiet handelt, wobei dies auch explizit für Nationalparks, Naturdenkmäler, gesetzlich geschützte Biotope als auch Landschaftsteile sowie einstweilig sichergestellte Schutzgebiete mit umfasst.

Für das Zelten oder gar das Kampieren in einem Wohnwagen kann, je nach Ort des Geschehens, das Bußgeld bei bis zu 2500€ liegen. Ebenfalls sind die oben genannten Tätigkeiten in Landschaftsschutzgebieten verboten, auch wenn der Bußgeldkatalog hier etwas mildere Strafen vorsieht.

Wer nun glaubt, man dürfe also nur die oben genannten Areale nicht für das Campen nutzen, der liegt leider auch falsch, denn das Campen „außerhalb geschützter Flächen“ wird ebenfalls geahndet, vor allem in Bayern.

3) Berlin & Bremen

Strafen wie in Bayern hat man in Berlin oder Bremen im Allgemeinen nicht zu erwarten, denn der hier werden keine konkreten Angaben über Strafen zum Wild-Camping gemacht. Unter anderem deshalb, da hier viel in privater Hand liegt, Flächen schon bebaut sind oder für viele Naturabschnitte Sonderregelungen von der örtlichen Behörde geschaffen wurden.

Hier am Besten auf Nummer sicher gehen und eine für den Ort zuständige Person kontaktieren, zum Beispiel den Eigentümer des Grundstücks oder das Bundesamtes für Naturschutz (bei Fragen bezüglich des öffentlichen Raums). Dennoch weisen wir darauf hin, dass, wie auch in jedem anderen Bundesland, insbesondere die Brandschutzgesetze penibel eingehalten.

Das Missachten dieser, vor allem bei einer heißen Periode im Sommer, wird fast immer geahndet und hart bestraft.

4) Brandenburg

In Brandenburg sind Camper sehr gut aufgehoben. Hier gibt es nicht nur zahlreiche Campingplätze, sondern auch das Zelten für maximal eine Nacht als Wanderer zu Fuß, zu Pferd oder mit einem Boot ist erst einmal unproblematisch.

Wenn es sich hierbei aber um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, so drohen empfindliche Strafen zwischen 50 und 500 Euro für das Aufstellen eines Wohnwagens oder Zeltes, wobei das Landschaftsschutzgebiet auch geschützte Landschaftsteile und einstweilig sichergestellte Schutzgebiete umfasst.

Zudem wird das Kampieren selbst bis 10 Tage mit 10 bis 400 Euro und über jeden weiteren Tag hinaus mit 5 bis 100 Euro geahndet. Zudem sieht Brandenburg den Naturschutz sehr streng, weshalb in Biosphärenreservaten, Nationalparks, Naturschutzgebieten oder an Naturdenkmälern das Bußgeld dann um 50 Prozent erhöht wird.

Auch die Entsorgung von Abfall aus Campingtoiletten sollte auf jeden Fall an dafür vorgesehene Stellen getan werden. Besonders betrifft das Chemie-Toiletten – Die Entsorgung von allem Chemikalien in der freien Natur gefährdet die Biosphäre und dessen Lebewesen. Kaufe daher am besten vornherein schon ein umweltfreundlicheres Mittel.

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5) Hamburg

In Hamburg gilt laut dem hamburger Landeswaldgesetz §9 Absatz 3 „Das Zelten, Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern sowie das Aufstellen von Bienenstöcken im Wald ist nur mit besonderer Erlaubnis des Waldbesitzers gestattet.“

Vor allem beim Wild-Campen in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten kennen hamburger Behörden kein Pardon, so sieht die Bußgeldstelle für das verbotene Aufstellen eines Zeltes oder Campingwagens von 25 bis zu 2500 Euro vor.

6) Hessen

Allgemeine Strafen sind im Bußgeldkatalog von Hessen nicht vorgesehen, dennoch sieht das hessische Waldgesetz unter §15 Absatz 5 im dritten Punkt vor „das Zelten und Abstellen von Wohnwagen und anderen fahrbaren Unterkünften“ bedarf „der Zustimmung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers“.

7) Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Zelten in Landschaftsschutzgebieten (auch in einstweilig sichergestellten) nicht gestattet. Die Höhe der Strafzahlung beläuft sich auf bis zu 5000 Euro nur für das Zelten.

Wie auch in Brandenburg wird unterschieden in das Kampieren bis zu 10 Tagen, hier werden 50 bis 1000 Euro fällig, oder jeden Tag über 10 Tage hinaus, wobei dann nochmals zwischen 10 und 100 Euro fällig werden. Hier gelten die gerade genannten Bußgelder ebenfalls Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler als auch geschützte und sichergestellte Landschaftsbestandteile.

Auch das Landeswaldgesetz von Mecklenburg-Vorpommern untersagt unter §29 explizit das Zelten, und das Aufstellen von Wohnmobilen oder Wohnwagen in Wäldern. Dennoch kann eine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Waldbesitzer oder Waldbesitzerin zusammen mit der Forstbehörde erteilt werden.

Aufatmen können Wild-Camper, die ihren Campingort in freier Landschaft wählen, denn das
Naturschutzausführungsgesetz sieht unter §28 Absatz 2 explizit vor „Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außer in Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen in der freien Landschaft für eine Nacht zelten, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen.

Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte für den persönlichen Gebrauch aufgestellt werden, wenn die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind.“

8) Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es zahlreiche Nationalparks, in denen es bei Verstößen zu empfindlichen Strafen kommen kann. Solltest du dich also mit einem Zelt oder Wohnwagen in einem niedersächsischen Naturschutzgebiet oder im Nationalpark „Norddeutsches Wattenmeer“ (Erholungszone) oder im Biosphärenreservat „Norddeutsche Elbtalaue“ (Gebietsteile A und B) aufhalten, drohen Strafen von 50 bis zu 5000 Euro.

Das Kampieren bis zu 10 Tagen wird mit 15 bis 250 Euro geahndet und jeder weitere Tag mit bis zu 50 Euro. Darüber hinaus wird auch das Campen im Nationalpark „Harz“ im Biosphärenreservat “Norddeutsche Elbtalaue“ (Gebietsteil C), in Naturdenkmälern, in einem besonders geschützten Biotop und Feuchtgrünland die ersten zehn Tage mit bis zu 1000 Euro und jeder weitere mit bis zu 250 Euro bestraft.

Auch das Wild-Campen ist laut dem Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NwaldLG) nicht erlaubt, hier steht unter §27 „In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.“

Ausnahmeregelungen sind, wie auch in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise, möglich. Festgehalten ist dies im nachfolgende §28 welcher lautet „Die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden können die Benutzung ihrer Grundstücke über die Regelungen […] hinaus gestatten.

Eine Gestattung nach § 27 darf nur begrenzt auf wenige Tage und nur in Einzelfällen erteilt werden.“

9) Nordrhein-Westfalen

Auch in Nordrhein-Westfalen wird Camping in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten für bis zu zehn Tage bestraft mit bis zu 300 Euro. Dies umfasst insbesondere auch Nationalparks,
Naturdenkmäler, gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsteile, einstweilig sichergestellte Schutzgebiete, die Bußgelder sind hier vergleichsweise niedrig.

Beim Wild-Camping im Wald sieht das Landesforstgesetz von Nordrhein-Westfalen unter §3 ein generelles Verbot für das Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen sowie dem Zelten vor. Es kann, wie auch beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern, eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde oder dem Eigentümer des Grundstücks erteilt werden.

10) Rheinland-Pfalz

Ein beliebtes Ziel, wenn es um schöne Campingorte geht. Verständlich, schöne Weinberge soweit das Auge reicht und naturbelassene Wälder sind für viele Menschen Anlass für die eine oder andere Outdoor-Aktivität.

Dennoch kann der Traum vom entspannten Camping schnell zum Albtraum werden, denn auch in der Pfalz ist das Kampieren in Natur-, Landschaftsschutzgebieten und außerhalb geschützter Flächen nicht gestattet. Ebenfalls untersagt ist es auch in Nationalparks, Naturdenkmälern, gesetzlich geschützten Biotopen und Landschaftsteilen und einstweilig sichergestellten Schutzgebieten.

Wie auch in anderen Bundesländern gibt es ein Bußgeld für das Kampieren „bis zu zehn Tagen“ und weiter für jeden Tag darüber hinaus eines. Für die genaue Höhe der Bußgelder lohnt sich hier ein Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog.

Für das Wild-Camping im Wald sieht das Landeswaldgesetz von Rheinland-Pfalz unter §22 das Aufschlagen eines Zeltes im Wald nur mit Zustimmung des jeweiligen Waldbesitzers vor.

11) Saarland

Im Saarland sieht der Bußgeldkatalog zwar keine expliziten Bußgelder vor, wie beispielsweise Bayern, und doch kannst du dennoch empfindlich Strafen erhalten, vor allem wenn es um das Camping in freier Wildbahn, insbesondere in Wäldern oder in Naturschutzgebieten geht.

Hier gilt zum einen das saarländische Waldgesetz, welches in §25 unter Absatz 3 besagt „Nur mit Zustimmung des Waldbesitzers sind insbesondere zulässig: […] 3. das Zelten im Wald“.

Des Weiteren ist auch in der freien Landschaft das Zelten oder Kampieren mit motorisierten Wagen (bzw. schon das Befahren dieser) unzulässig und so besagt das saarländische
Landschaftsschutzgesetz unter §25, dem Abschnitt für „Erholung in freier Landschaft“, ausdrücklich „Das Betretensrecht umfasst nicht […] das Zelten, Feuermachen oder die Durchführung anzeigepflichtiger Veranstaltungen“.

12) Sachsen

Auch in Sachsen werden im aktuellen Bußgeldkatalog zwar keine konkreten Angaben gemacht und doch ist auch hier besondere Vorsicht beim Campen in freier Wildbahn geboten, insbesondere in Wäldern und Naturschutzgebieten.

So steht im sächsischen Naturschutzgesetz unter §28 Absatz 1 ausdrücklich „Das Betretungsrecht umfasst nicht das Befahren mit Kraftfahrzeugen, das Zelten sowie das Aufstellen und Abstellen von Fahrzeugen. “, eine Missachtung dessen kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Auch in Wäldern gilt, wie auch in vielen anderen Bundesländern, dass das Zelten und Kampieren nicht im Betretungsrecht mit umfasst sind. Im sächsischem Landeswaldgesetz §11 unter Absatz 4 steht hierzu „Andere Benutzungsarten wie das Fahren mit Motorfahrzeugen, Fuhrwerken oder Kutschen, das Zelten, das Abstellen von Wohnwagen und Fahrzeugen sowie das Aufstellen von Verkaufsständen im Wald sind nicht Teil des Betretensrechtes“.

Allerdings besteht für dich die Möglichkeit, dich von dieser Regelung auszunehmen, wenn der zuständige Waldbesitzer eine erforderliche Genehmigung erteilt.

13) Sachsem-Anhalt

Was das Wild-Camping in Sachsen-Anhalt betrifft, ist die rechtliche Lage in diesem Bundesland glücklicherweise sehr überschaubar. Der Bußeldkatalog selbst sieht zunächst auch keine Bußgelder vor, doch trotzdem bedarf es beim Kampieren in freier Wildbahn, insbesondere in Wäldern oder freien Landschaften, dieser Information.

In Sachsen-Anhalt bedarf laut dem dort geltenden Landeswaldgesetz unter §22 Absatz 2 „das Zelten oder das Aufstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen, das Anlegen von Feuerstellen“ der vorherigen Zustimmung des Nutzungsberechtigten.

14) Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist nicht nur ein landschaftlicher Traum, sondern auch für das Camping in freier Landschaft sehr progressiv. Anstatt dir bei Missachtung der Verbote mit empfindlichen Strafen zu drohen, wählte man in diesem Bundesland einen versöhnlichen Weg.

So sieht nicht nur der Bußgeldkatalog keine konkreten Strafen vor und gleichzeitig gibt es zahlreiche Orte, um nachhaltig, frei und vor allem kostenlos zu kampieren. Möglich machte dies ein Zusammenschluss diverser privater Personen und gemeinnützige Einrichtungen.

Trotzdem gilt hier das Waldgesetz für Schleswig-Holstein welches unter §17 Absatz 2 ausdrücklich „das Abstellen von Fahrzeugen und Wohnwagen, das Zelten“ untersagt, falls dir hierfür keine Genehmigung der waldbesitzenden Person vorliegt.

15) Thüringen

Das Bundesland Thüringen sieht im aktuellen Bußgeldkatalog Strafen für Zelten oder Kampieren in einem Wohnwagen oder Wohnmobil vor.

Bis zu 10 Tagen werden hier zwischen 10 und 500 Euro fällig, falls es sich beim Ort des Geschehens um ein Naturschutzgebiet, Nationalpark, Naturdenkmal, gesetzlich geschütztes Biotop und Landschaftsteil, einstweilig sichergestelltes Schutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder außerhalb geschützter Fläche handelt.

Jeder weitere Tag darüber hinaus kann mit 5 bis 100 Euro geahndet werden. Auch im so wunderschönen Thüringer Wald ist wildes Campen zunächst nicht gestattet, das Thüringer Waldgesetz sieht unter §6 Absatz 6 vor, dass das Zelten nur mit Zustimmung des verantwortlichen Waldbesitzers zulässig ist.

Unser Fazit

Wildes Camping ist in Deutschland eine rechtliche Grauzone, nichtsdestotrotz können dich hier empfindliche Bußgelder ereilen, wenn man die Lage vorher nicht rechtlich korrekt eingeschätzt hat, denn Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Deshalb unser Empfehlung für dich, nimm dir die oben genannten Tipps zu Herzen und frag einfach nach. Eine Absage ist vielleicht nervig, hat aber meist ihre Gründe. Lieber eine Absage mehr, als eine Vogelart weniger. Viele Gesetzestexte verbieten deshalb das wilde Campen an gewissen Orten und erlaubt ist es dann nur mit Zustimmung einer zuständigen Person.

Absolut verboten ist das Wild-Camping übrigens immer in Naturschutzgebieten, Naturreservoirs, Nationalparks, Landschaftsschutzgebieten sowie landwirtschaftlichen Nutzflächen. Auch in Jagdregionen, Kunstdünen und Strandwällen ist es wegen der besonderen Gefahr strengstens untersagt.

Auch Privatsphäre und Eigentumsrechte haben in Deutschland (auch rechtlich) einen besonders hohen Stellenwert, das Kampieren in der Nähe von Wohnhäusern ist deshalb ebenfalls strafbar, hier lohnt sich ein Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog für genaue Zahlen.

Und Achtung an alle, die meinen, die Natur sei eine riesige Abfalltonne, falls viel Müll oder größere Schäden an Natur und Umwelt beim Wild-Campen entstanden sind, drohen zurecht horrende Strafen und hier kennt die Justiz kein Pardon.

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