Mit dem Wohnmobil unterwegs – Maut- und Bußgelder beachten

Das Wohnmobil ermöglicht einen individuellen Urlaub, da es Flexibilität bietet und unabhängig von festen Zeiten in Hotels macht. Wer seinen Urlaub mit dem Wohnmobil verbringen möchte, muss einiges beachten, um Bußgelder zu vermeiden. An verschiedenen Strecken in Europa werden auch Mautgebühren erhoben. Mitunter lassen sich solche Gebühren vermeiden, wenn alternative Strecken ausgewählt werden.

Führerschein für das Wohnmobil

Wohnmobile sind keine eigene Fahrzeugklasse. Welcher Führerschein benötigt wird, hängt vom Gewicht des Wohnmobils ab. Das Gewicht ist entscheidend dafür, ob ein Wohnmobil als PKW oder als LKW gilt. Ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen gilt noch als PKW und kann mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Ein Führerschein der Klasse C ist erforderlich, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils 3,5 Tonnen überschreitet. 

Wer seinen Führerschein vor 1999 erworben hat, darf ein Wohnmobil bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen noch mit PKW-Führerschein fahren. Es handelt sich dann um den Führerschein Klasse 3. Wurde der Führerschein erst nach 1999 erworben, ist zum Fahren eines Wohnmobils mit einem Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen ein Führerschein Klasse C1 erforderlich. 

Für Wohnmobile ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen ist grundsätzlich ein LKW-Führerschein erforderlich. Mit einem Führerschein Klasse C können solche Wohnmobile gefahren werden. 

Höchstgeschwindigkeit beim Fahren mit dem Wohnmobil

Bei einem Wohnmobil ist auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit vom Gewicht des Wohnmobils abhängig:

  • Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, wenn das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschritten wird
  • Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h bei einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, aber weniger als 7,5 Tonnen
  • Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h bei einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.

Innerhalb von geschlossenen Ortschaften darf die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden, unabhängig vom Gewicht des Wohnmobils. Auch die mit Verkehrszeichen angegebenen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.

Weitere Regelungen für Fahrten mit dem Wohnmobil

Für Wohnmobile gilt auf allen Sitzen die Anschnallpflicht mit Sicherheitsgurten. Kinder müssen mit einem geeigneten Rückhaltesystem (Kindersitz) gesichert werden. Eine Ausnahme bilden Wohnmobile mit einem Gewicht von weniger als 2,5 Tonnen. Für die hinteren Sitze reichen Beckengurte aus.

Bezüglich Promille-Grenze, Abstand und Überholen gibt es für Wohnmobile keine besonderen Regeln. Wer ein Wohnmobil fährt, muss die Regeln beachten, die auch für PKW und LKW gelten.

Bußgelder beim Fahren von Wohnmobilen

Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung mit dem Wohnmobil können Bußgelder erhoben werden. Die Höhe ist von der Art des Verstoßes abhängig:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: abhängig von der Höhe der Überschreitung und davon, ob die Geschwindigkeit innerorts oder außerorts überschritten wurde, 15 Euro bis zu 680 Euro, bis zu 2 Punkte in Flensburg und bis zu drei Monate Fahrverbot
  • Verstöße gegen die Beleuchtungsvorschriften 20 bis 35 Euro
  • Missachtung von Verkehrszeichen 75 Euro

Tipp: Einspruch ist nur bei überhöhter Geschwindigkeit sinnvoll, wenn ein Bußgeld von mindestens 70 Euro, mindestens ein Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot droht. Ansonsten lohnen sich die Kosten dafür nicht. 

Länder mit Mautgebühren

Mautgebühren gelten gegenwärtig in 24 europäischen Ländern. Eine streckenbezogene Maut wird in 16 europäischen Ländern fällig:

  • Polen
  • Irland
  • Italien
  • Griechenland
  • Frankreich
  • Spanien
  • Portugal
  • Kroatien
  • Türkei
  • Weißrussland
  • Serbien
  • Montenegro
  • Bosnien-Herzegowina
  • Nordmazedonien
  • Großbritannien
  • Norwegen

Abhängig vom jeweiligen Land kann die Bezahlung beim Ein- oder Ausfahren an der Mautstation erfolgen. In diesen Ländern ist nicht immer das gesamte Autobahn- oder Schnellstraßennetz mautpflichtig. In einigen Ländern werden auch elektronische Bezahlsysteme genutzt und die Fahrzeugdaten per Transponder erfasst. 

Für Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen wird in folgenden Ländern eine Vignette benötigt:

  • Österreich
  • Schweiz
  • Tschechien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Rumänien
  • Ungarn
  • Bulgarien

Abhängig des jeweiligen Landes ist die Vignette unterschiedlich lang gültig. Eine Sondermaut für Brücken, Tunnel und Pässe wird in einigen Ländern erhoben, beispielsweise in Dänemark, Andorra, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Belgien, Niederlande, Schweden, Albanien oder Montenegro.

Wie lässt sich die Maut umgehen?

Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig vor Antritt der Fahrt über Mautstrecken zu informieren. Wer gegen die Maut verstößt, riskiert mitunter empfindliche Geldstrafen. Ob es sich lohnt, auf eine mautfreie Strecke auszuweichen, hängt von der Länge der Strecke ab. Auch Verkehrseinschränkungen wie Baustellen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen beachtet werden.

Es ist mitunter günstiger, die Maut zu bezahlen, als auf eine Strecke auszuweichen, auf der es viele Baustellen gibt. Ganz ohne Maut geht es mitunter nicht. Es ist jedoch oft sinnvoller, eine Brücken- oder Tunnelmaut zu zahlen, als eine Vignette zu kaufen. In jedem Fall gilt, sich vor der Reise über die Mautbestimmungen und mautfreien Strecken in allen Ländern, durch die gefahren wird, zu informieren. 

Wo ist das Campen mit dem Wohnmobil erlaubt?

Das Campen mit dem Wohnmobil ist grundsätzlich auf Campingplätzen erlaubt. Es gibt in einigen Ländern auch Alternativen zu Campingplätzen. Das Campen in der freien Natur, das Wildcampen, ist in vielen Ländern verboten. Für eine Nacht ist das Campen überall dort erlaubt, wo kein ausdrückliches Verbot gilt.

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